Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – ca5d – Winfried Frenken
für Dienstleistungen im Bereich CAD - Revision - BIM

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über CAD-Leistungen, Building Information Management (BIM), technische Baustellen- und Brandschutzdokumentationen, kaufmännische Bürodienstleistungen sowie die Vermietung von Equipment und den Handel mit Waren.

2. Leistungen im Bereich CAD und BIM

Die Erstellung von Zeichnungen und Modellen erfolgt nach den fachlichen Vorgaben des Auftraggebers.

Der Auftragnehmer schuldet die technisch einwandfreie Umsetzung der gelieferten Daten, jedoch keine planerische Prüfung (z. B. Statik oder Fachplanung), sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Änderungen nach Freigabe von Zwischenständen werden als Zusatzleistung nach Zeitaufwand berechnet.

3. Technische Dokumentation (Brandschutz & Baustelle)

Der Auftragnehmer erfasst den Ist-Zustand vor Ort rein dokumentarisch.

Diese Dokumentation ersetzt keine fachliche Bauleitung oder brandschutztechnische Abnahme durch einen Sachverständigen.

Die Richtigkeit der Dokumentation basiert auf der Sichtbarkeit der Bauteile zum Zeitpunkt der Aufnahme.

4. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen, Bestandspläne und Zugänge (analog oder digital zu BIM-Plattformen) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Urheberrecht und Nutzungsrechte

An den CAD-Modellen, Plänen und Dokumentationen wird dem Auftraggeber ein Einfaches, zeitlich unbegrenztes und projektgebundenes Nutzungsrecht eingeräumt. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen verbleiben sämtliche Nutzungsrechte vollumfänglich beim Ersteller (Fa. ca5d). Die Herausgabe von editierbaren Quelldateien und nativen BIM-Modellen (z. B. im Format DWG, RVT, IFC) erfolgt nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung.

6. Haftung

Eine Haftung und Gewährleistung für die vollständige Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften oder die Mängelfreiheit der vom Auftraggeber verbauten Komponenten wird nicht übernommen. Für die fachgerechte Montage und die Einhaltung der Bauvorschriften ist der jeweilige Montagebetrieb verantwortlich. 

Eine Gewähr für die Korrektheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Inhalte können wir nicht übernehmen. Unsere Haftung beschränkt sich auf die Richtigkeit der Übertragung dieser Daten in die von uns erstellten Dokumente.

Die Haftung für Vermögensschäden aus fehlerhafter Datenverarbeitung oder Dokumentation ist auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers begrenzt, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. 

Eine Haftung für Verzögerungsschäden, die auf unvollständigen Zuarbeiten des Auftraggebers beruhen, ist ausgeschlossen.

7. Zahlungsbedingungen

Rechnungen für Dienstleistungen sind sofort fällig. Bei langfristigen BIM- oder Dokumentationsprojekten ist der Auftragnehmer berechtigt, monatliche Teilabrechnungen zu stellen.

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